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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gerwald Giese Multimedia Ges. m. b. Haftung – BGH vom 10.12.1990 – Az. y 356 m1 13/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gerwald Giese Multimedia Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Diethardt Cremer Marktforschung Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Diethardt Cremer Marktforschung Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gerwald Giese Multimedia Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gerwald Giese Multimedia Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 10.12.1990
Aktenzeichen: q 142 mC 6108/20
ZInsO 1973, 33438

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